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OSV gewinnt Schadenersatz-Prozess gegen SC Austria

Der Österreichische Schwimmverband OSV hat am Zivilgericht in Wien in erster Instanz einen großen Erfolg verbuchen können.

Die 2015 eingebrachten Schadenersatzansprüche des SC Austria (vertreten durch RA Dr. Thomas Krankl) wegen entgangener Mitgliedsbeiträge und Fördermittel wurden vom Gericht in erster Instanz abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der SC Austria nach Einlangen des schriftlichen Urteils noch vier Wochen Zeit zur Berufung hat.

Der Sachverhalt dürfte dem Richter derartig klar gewesen sein, dass er sofort nach Verhandlungsende ein mündliches Urteil erlassen hat. Mündliche Urteile haben im Zivilgerichtsverfahren absoluten Seltenheitswert, weshalb dieses Urteil umso bemerkenswerter ist.

Weder SC Austria Obmann Zeljko Jukic noch Rechtsanwalt Dr. Thomas Krankl konnten dem Gericht glaubhaft erklären, wie sich die Sachlage mit den Mitgliederzahlen und Mitgliederbeiträgen des SC Austria tatsächlich verhalten und entwickelt hat. Schon im Vorfeld konnte der OSV nicht nachvollziehen auf welchen Grundlagen die eingebrachten Forderungen beruhen.

Ursprünglich forderte Dr. Thomas Krankl für den SC Austria beim Verbandsgericht einen Betrag von 291.000 Euro ein. Nachdem sich das Verbandsgericht für nicht zuständig erklärte, brachte Dr. Krankl eine deutlich reduzierte Schadenersatzklage in Höhe von nur mehr 113.000 Euro beim Zivilgericht Wien ein. Die in diesem Zusammenhang durch den OSV durchgeführten Recherchen ergaben, dass selbst dieser Betrag bei weitem nicht mit den reellen Anmeldedaten von Aktiven des SC Austria übereinstimmen können und bekam Recht.

Eine ähnliche Vorgangsweise wählte Dr. Krankl auch für die ausgeschlossenen Salzburger Schwimmvereine: Die Erstforderung an den OSV belief sich auf 900.001,75 Euro. Die schlussendlich eingebrachten Schadenersatzklagen belaufen sich auf  97.000 Euro und 63.000 Euro. Auch hier sind die Forderungen nicht glaubhaft nachgewiesen. Die Prozesse laufen.

Das Urteil beim Zivilgericht beweist zum wiederholten Male, dass die diversen Prozessführungen und Anzeigen von Dr. Thomas Krankl gegen den OSV nicht nachvollziehbar, völlig aus der Luft gegriffen und persönlich motiviert sind.

Unter anderem hat Dr. Krankl den derzeit aktiven neuen Vorstand nach der Wahl 2014 mehrmals angezeigt und versucht, diesen für frühere strafbare Aktivitäten einiger weniger Personen des alten Vorstandes pauschal verantwortlich zu machen. Die Staatsanwaltschaft sah nicht die geringste Veranlassung tätig zu werden.

Dr. Krankl versuchte weiteres Schriftführer Herbert Schurm derart zu diskreditieren, dass dieser von den Mitgliedsvereinen des OSV nicht mehr für eine weitere Funktion gewählt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft hat schlussendlich die gerichtlichen Vorerhebungen eingestellt, da Herbert Schurm keinerlei Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Er ist damit von allen Vorwürfen reingewaschen.